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Rechtsberatung für Startups: Was ist wichtig in der Gründungsphase
Die Gründung eines Unternehmens erfordert sorgfältige rechtliche Planung, um Risiken zu minimieren und Konflikte zu vermeiden. Neben der Wahl der richtigen Rechtsform und der Erstellung eines Aktionärbindungsvertrags sowie gut durchdachten AGB, gibt es weitere Aspekte, die berücksichtig werden sollten.
Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung
Grundsätzlich muss ein Gläubiger mit offenen Forderungen zuerst die Betreibung einleiten, bevor er die Konkurseröffnung beantragen kann. Bei besonderer Interessengefährdung oder wenn ein Unternehmen die Zahlungen komplett eingestellt hat, kann die Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung verlangt werden.
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH oder AG
Viele Unternehmen, die in der Startphase einen geringen Kapitalbedarf haben, beginnen ihre Geschäftstätigkeit als Einzelunternehmen. Sobald eine gewisse Grösse erreicht ist und gegebenenfalls Investoren hinzukommen, drängt sich die Umwandlung in eine juristische Person (GmbH oder AG) auf.
Konkurrenzverbot: Gesellschaftsrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte
In der Schweiz spielen Konkurrenzverbote eine wichtige Rolle, sowohl im Gesellschaftsrecht als auch im Arbeitsrecht. Bei der Formulierung von Konkurrenzverboten ist zwischen dem Schutzbedürfnis des Unternehmens und den wirtschaftlichen Freiheiten des Individuums abzuwägen. Dabei sind insbesondere auch die gesetzlichen Schranken des Arbeitsrechts zu beachten.
Haften Verwaltungsräte und Geschäftsführer auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen?
Verletzen Verwaltungsräte oder Geschäftsführer ihre Pflichten und verursachen dadurch einen Schaden, können sie dafür haftbar gemacht werden. Nicht jeder unternehmerische Fehlentscheid führt zu einer Haftung. Aber wenn eine Pflichtverletzung vorliegt, reicht grundsätzlich bereits leichte Fahrlässigkeit aus.
Wie funktioniert Crowdfunding in der Schweiz?
Das Schweizer Recht enthält keine spezifischen Regeln für Crowdfunding oder Crowdinvesting. Betreiber von Crowdinvesting-Plattformen und Unternehmen, die ein Crowdfunding durchführen wollen, sollten aber wissen, welche Aktivitäten bewilligungspflichtig sind, wer dem Geldwäschereigesetz unterstellt ist und wann bei einem öffentlichen Angebot eine Prospektpflicht besteht.
Haben Unternehmen mit Sitz in der Schweiz Anspruch auf ein Bankkonto?
Wer eine AG oder GmbH gründen will, braucht für die Kapitaleinzahlung grundsätzlich ein Bankkonto. Ausgenommen sind Gründungen, bei denen die Kapitaleinlage mittels Kryptowährungen oder anderer Sacheinlagen erfolgt. Spätestens mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit benötigen aber auch diese Startups meistens ein Bankkonto in Landeswährung.
Konkurs aus der Gläubigerperspektive
Ein Konkurs hat nicht nur für die Inhaber und Angestellten des betroffenen Unternehmens schwerwiegende Folgen, sondern auch für seine Geschäftspartner. Auch als Gläubiger sollte man deshalb wissen, wie das Konkursverfahren abläuft und welche Rechte man hat.
Revidiertes Aktienrecht: Wichtige Änderungen bei den Kapitalvorschriften
Mit dem revidierten Aktienrecht werden per 1. Januar 2023 einige Neuerungen in Kraft treten. Diese sind auch für Startups und KMU interessant, denn sie ermöglichen eine flexiblere Ausgestaltung der Kapitalstruktur und bringen gewisse Erleichterungen bei der Gründung.
Welche Rechte haben Aktionäre mit einer substanziellen Minderheitsbeteiligung an einer Schweizer AG?
Das Schweizer Aktienrecht beruht auf dem Mehrheitsprinzip. Für die meisten Beschlüsse reicht bereits eine einfache Mehrheit. Dennoch haben auch Minderheitsaktionäre Rechte, die ihnen nicht entzogen werden können. Über Art und Umfang dieser Rechte sollte man sich vor der Gründung Klarheit verschaffen.
DAOs aus der rechtlichen Perspektive
Im Unterschied zu herkömmlichen Unternehmen verfügt eine Dezentrale Autonome Organisation (DAO) weder über eine Geschäftsführung noch einen Firmensitz. Nach Schweizer Recht kann sie deshalb auch keine eigene Rechtspersönlichkeit erlangen. Dies bringt einige Rechtsunsicherheiten mit sich.
Was man zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen digitaler Aktien wissen muss
Die jüngsten Gesetzesrevisionen im Wertpapier- und Gesellschaftsrecht ermöglichen Schweizer Unternehmen, viele gesellschaftsrechtliche Vorgänge zu digitalisieren. Mittels digitaler Aktien und Smart Contracts lassen sich Transaktionen und Verträge unter Aktionären weitgehend programmieren und automatisch vollziehen.
Einzelunternehmen, GmbH oder AG? Was Startups wissen sollten
Für die Gründung eines Unternehmens stellt das Gesetz eine Reihe möglicher Rechtsformen zur Verfügung. Bei näherer Betrachtung kommt aber meistens nur eine kleine Auswahl in Frage. Welche Form die passende ist, hängt von der Anzahl der Teilhaber, der Grösse des Unternehmens und dem verfügbaren Gründungskapital ab.
Konkurs wegen Organisationsmangel: Firmen ohne gültiges Domizil droht die gerichtliche Auflösung
Jede Schweizer Gesellschaft muss über ein Rechtsdomizil verfügen, das im Handelsregister eingetragen wird. Kann an der eingetragenen Adresse keine Post zugestellt werden oder wird nach Löschung kein neues Domizil angemeldet, stellt dies ein Organisationsmangel dar, der zur konkursrechtlichen Liquidation der Gesellschaft führen kann.
Genehmigte Kapitalerhöhung: Welche Rechte haben Minderheitsaktionäre?
Mit der genehmigten Kapitalerhöhung, und künftig mit dem Kapitalband, wird der Verwaltungsrat ermächtigt, das Aktienkapital innerhalb einer bestimmten Frist zu verändern. Können oder wollen bisherige Aktionäre nicht an einer Kapitalerhöhung teilnehmen, werden ihre Anteile verwässert. Ob und wie sich Minderheitsaktionäre dagegen wehren können, hängt von den konkreten Umständen ab.
Was Gründer über den Aktionärbindungsvertrag wissen müssen
Bei der inhaltlichen Ausgestaltung eines Aktionärbindungsvertrags haben die Beteiligten viel Gestaltungsspielraum. Dabei sind auch Risiko und Folgen von Vertragsverletzungen zu berücksichtigen. Neben traditionellen Rechtsbehelfen wird die fortschreitende Digitalisierung auch für Aktionärbindungsverträge zunehmend “smarte” Lösungen anbieten können, die die Vertragserfüllung gewährleisten.
Gesellschaftsgründung mit Krypto- und Fremdwährungen
Schweizer Aktiengesellschaften können bereits heute mit Krypto-Kapital gegründet werden. Gegenüber der Bareinlage in Schweizer Franken bestehen aber erhöhte gesetzliche Anforderungen und mögliche Kursschwankungen müssen einkalkuliert werden. Das revidierte Aktienrecht wird die Kapitaleinzahlung weiter flexibilisieren und auch ausländische Währungen zulassen.
Die virtuelle Generalversammlung wird zur rechtlichen Realität
Unter dem revidierten Aktienrecht wird die Durchführung der Generalversammlung digitaler. Gründungen, Kapitalerhöhungen und andere dringende Beschlüsse können effizienter durchgeführt werden. Mit den Covid-19 Sonderbestimmungen wurde die Umsetzung des noch nicht in Kraft getretenen Gesetzes bereits teilweise vorgezogen.
Das definitive Ende der Inhaberaktie
Per 1. Mai 2021 werden noch existierende Inhaberaktien in Namenaktien umgewandelt, wenn sie nicht an der Börse kotiert oder als Bucheffekten ausgestaltet sind. Bei Verletzung der damit verbundenen Melde- und Dokumentationspflichten drohen einschneidende Rechtsfolgen.