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Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung

Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung

Grundsätzlich muss ein Gläubiger mit offenen Forderungen zuerst die Betreibung einleiten, bevor er die Konkurseröffnung beantragen kann. Bei besonderer Interessengefährdung oder wenn ein Unternehmen die Zahlungen komplett eingestellt hat, kann die Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung verlangt werden.

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Konkurs des Wallet Providers - was geschieht mit verwahrtem Krypto-Vermögen?
Krypto, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Milena Reutlinger Krypto, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Milena Reutlinger

Konkurs des Wallet Providers - was geschieht mit verwahrtem Krypto-Vermögen?

Not your key, not your coin – dem Grundsatz nach gilt dies auch im Schweizer Konkursrecht. Nur unter bestimmten Voraussetzungen können fremdverwahrte kryptobasierte Vermögenswerte aus der Konkursmasse eines Wallet Providers zugunsten von Kunden ausgesondert werden. Ob die Herausgabe im Einzelfall durchgesetzt werden kann, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Verwahrung ab.

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