Rechtsberatung für Startups: Was ist wichtig in der Gründungsphase

Die Gründung eines Unternehmens ist mit zahlreichen rechtlichen Herausforderungen verbunden, die frühzeitig berücksichtigt werden sollten. Dazu gehören einerseits die wesentlichen Vereinbarungen zwischen den Gründern sowie Verträge mit Investoren, Angestellten und Kunden, und andererseits die Auseinandersetzung mit den regulatorischen Rahmenbedingungen.

Aktionär- und Gesellschafterbindungsvertrag

Neben der Wahl der richtigen Rechtsform – üblicherweise die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG) – und der eigentlichen Gesellschaftsgründung, ist die Erstellung eines Aktionär- bzw. Gesellschafterbindungsvertrags von zentraler Bedeutung. Dieser unterliegt grundsätzlich der Vertragsfreiheit und kann individuell ausgestaltet werden.

Während das Gesetz die grundlegenden Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie die Organisation der Gesellschaft regelt, können spezifische Vereinbarungen aufgrund der konkreten Umstände und Beteiligungsverhältnisse sinnvoll sein.

Um spätere Konflikte zu vermeiden, sollten alle Beteiligten von Beginn an Klarheit darüber haben, welche Rechte sie in Bezug auf die Beteiligung am Unternehmenserfolg haben und inwieweit sie die Geschäftsstrategie mitgestalten können. Je nach Geschäftsverlauf und veränderten äusseren Bedingungen kann das Fehlen einer verbindlichen Regelung schnell Streitigkeiten auslösen.

AGB und Rahmenverträge mit Kunden und Lieferanten

Das Schweizer Vertragsrecht bietet viel Spielraum bei der Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen und Rahmenverträgen mit Kunden oder Lieferanten.

AGB legen standardisierte Bestimmungen für eine Vielzahl von Geschäftsbeziehungen fest, wie etwa Zahlungsmodalitäten, Lieferbedingungen, Gewährleistungsregelungen und Haftungsausschlüsse. Ausserdem fördern AGB die Transparenz und das Vertrauen zwischen Unternehmen und ihren Kunden.

AGB sollten laufend auf ihre Aktualität überprüft und an sich ändernde Umstände angepasst werden. Damit die eigenen AGB im Streitfall auch zur Anwendung gelangen, ist es ebenso wichtig, bei jedem einzelnen Vertragsabschluss den Einbezug der aktuellen AGB sicherzustellen und zu dokumentieren.

Arbeitsrecht

Auch bei der Anstellung von Mitarbeitern gilt die Vertragsfreiheit, und bestehende Arbeitsverträge können grundsätzlich ohne besonderen Grund wieder aufgelöst werden.

Bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Arbeitserträgen müssen hingegen einige zwingende Gesetzesbestimmungen berücksichtigt werden, von denen nicht zuungunsten der Angestellten abgewichen werden darf (Art. 361 und 362 OR).

Zudem enthält das Arbeitsgesetz detaillierte Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten, Pausenregelungen, zur Arbeitszeiterfassung sowie weitgehende Regelungen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer.

Bei Unternehmen mit internationalem Personal, die Fernarbeit leisten, ist sodann auf die korrekte Einholung von Arbeitsbewilligungen und die Einhaltung des schweizerischen Sozialversicherungssystems zu achten sowie die steuerrechtliche Situation zu prüfen.

Regulatorische Rahmenbedingungen

Schliesslich sollten sich Unternehmen je nach Branche und geplanter Geschäftstätigkeit bereits vor der Gründung mit den einschlägigen regulatorischen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. So sind beispielsweise die meisten Tätigkeiten im Finanz- oder Gesundheitsbereich stark reguliert und teilweise nur mit einer behördlichen Bewilligung zulässig.

Alle Unternehmen, die im grösseren Stil Personendaten sammeln und bearbeiten sollten sich zudem rechtzeitig mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen vertraut machen. Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz unterstehen zwar in erster Linie dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten ist zu prüfen, inwieweit die teilweise strengeren Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ebenfalls eingehalten werden sollten.


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