Insights
Rechtsberatung für Startups: Was ist wichtig in der Gründungsphase
Die Gründung eines Unternehmens erfordert sorgfältige rechtliche Planung, um Risiken zu minimieren und Konflikte zu vermeiden. Neben der Wahl der richtigen Rechtsform und der Erstellung eines Aktionärbindungsvertrags sowie gut durchdachten AGB, gibt es weitere Aspekte, die berücksichtig werden sollten.
Haben Unternehmen mit Sitz in der Schweiz Anspruch auf ein Bankkonto?
Wer eine AG oder GmbH gründen will, braucht für die Kapitaleinzahlung grundsätzlich ein Bankkonto. Ausgenommen sind Gründungen, bei denen die Kapitaleinlage mittels Kryptowährungen oder anderer Sacheinlagen erfolgt. Spätestens mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit benötigen aber auch diese Startups meistens ein Bankkonto in Landeswährung.
Revidiertes Aktienrecht: Wichtige Änderungen bei den Kapitalvorschriften
Mit dem revidierten Aktienrecht werden per 1. Januar 2023 einige Neuerungen in Kraft treten. Diese sind auch für Startups und KMU interessant, denn sie ermöglichen eine flexiblere Ausgestaltung der Kapitalstruktur und bringen gewisse Erleichterungen bei der Gründung.
Einzelunternehmen, GmbH oder AG? Was Startups wissen sollten
Für die Gründung eines Unternehmens stellt das Gesetz eine Reihe möglicher Rechtsformen zur Verfügung. Bei näherer Betrachtung kommt aber meistens nur eine kleine Auswahl in Frage. Welche Form die passende ist, hängt von der Anzahl der Teilhaber, der Grösse des Unternehmens und dem verfügbaren Gründungskapital ab.
Gesellschaftsgründung mit Krypto- und Fremdwährungen
Schweizer Aktiengesellschaften können bereits heute mit Krypto-Kapital gegründet werden. Gegenüber der Bareinlage in Schweizer Franken bestehen aber erhöhte gesetzliche Anforderungen und mögliche Kursschwankungen müssen einkalkuliert werden. Das revidierte Aktienrecht wird die Kapitaleinzahlung weiter flexibilisieren und auch ausländische Währungen zulassen.
Die virtuelle Generalversammlung wird zur rechtlichen Realität
Unter dem revidierten Aktienrecht wird die Durchführung der Generalversammlung digitaler. Gründungen, Kapitalerhöhungen und andere dringende Beschlüsse können effizienter durchgeführt werden. Mit den Covid-19 Sonderbestimmungen wurde die Umsetzung des noch nicht in Kraft getretenen Gesetzes bereits teilweise vorgezogen.