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Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung
Grundsätzlich muss ein Gläubiger mit offenen Forderungen zuerst die Betreibung einleiten, bevor er die Konkurseröffnung beantragen kann. Bei besonderer Interessengefährdung oder wenn ein Unternehmen die Zahlungen komplett eingestellt hat, kann die Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung verlangt werden.