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Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung
Grundsätzlich muss ein Gläubiger mit offenen Forderungen zuerst die Betreibung einleiten, bevor er die Konkurseröffnung beantragen kann. Bei besonderer Interessengefährdung oder wenn ein Unternehmen die Zahlungen komplett eingestellt hat, kann die Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung verlangt werden.

Wie kann man Forderungen in Bitcoin oder anderen Kryptowährungen durchsetzen?
Das Gesetz sieht für die Durchsetzung von Geldforderungen einige Besonderheiten vor. Ob eine Forderung in Schweizer Franken oder einer Fremdwährung einzufordern ist, muss im Einzelfall und je nach Verfahren geprüft werden. Analoges gilt für Forderungen in Bitcoin oder anderen Kryptowährungen.