Wie kann ein aussergerichtlicher Vergleich erzielt werden?
Durch den aussergerichtlichen Vergleich kann ein Konflikt ohne Mitwirkung staatlicher Behörden gelöst werden.
Die Streitbeilegung durch Vergleich ist besonders dann zweckmässig, wenn die Parteien sich uneinig über die Höhe einer Geldforderung sind.
Ein Vergleich zeichnet sich dadurch aus, dass alle beteiligten Parteien gegenseitige Zugeständnisse machen, jeweils unter Berücksichtigung des eigenen Prozessrisikos. Insbesondere bei geringen Streitwerten ist die Einleitung eines Gerichtsverfahrens selten verhältnismässig.
Zur Form eines aussergerichtlichen Vergleichs
Im Unterschied zum gerichtlichen handelt es sich beim aussergerichtlichen Vergleich um einen rein privatrechtlichen Vertrag, der im Rahmen der Vertragsfreiheit flexibel ausgestaltet werden kann. Das Gesetz enthält keine besonderen Bestimmungen zu dieser Vertragsart, weshalb es sich um einen sog. Innominatvertrag handelt.
Ein aussergerichtlicher Vergleich kann grundsätzlich in beliebiger Form, das heisst auch mündlich oder gar stillschweigend abgeschlossen werden. Aus Beweisgründen ist aber die schriftliche Form zu empfehlen.
Und insbesondere dann, wenn es um die Durchsetzung einer Geldforderung geht, ist es wichtig, dass der Vergleich handschriftlich unterzeichnet oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wird (dazu auch: Elektronische Signaturen in der Schweiz: Welche Signatur für welchen Vertrag?).
Zum Inhalt eines aussergerichtlichen Vergleichs
Typischerweise werden im Rahmen eines Vergleichs sämtliche Streitpunkte zwischen den beteiligten Parteien erledigt. Dennoch ist es aber ratsam, immer explizit festzuhalten, welche Ansprüche im Vergleich behandelt werden. Insbesondere dann, wenn die Vertragsparteien weiterhin geschäftlich miteinander zu tun haben, ist eine klare Abgrenzung erforderlich.
Die vereinbarten Rechte und Pflichten können auch an Bedingungen geknüpft werden oder es kann bei zweiseitigen Leistungsverpflichtungen die Reihenfolge der Erfüllung festgelegt werden. So kann beispielsweise festgelegt werden, dass die Kaufpreiszahlung erst nach Lieferung der mängelfreien Ware erfolgt. Weiter sollte der Zeitpunkt oder eine Frist für die Vertragserfüllung definiert werden.
In einer Saldoklausel wird schliesslich explizit festgehalten, dass die Parteien mit der Erfüllung der Vergleichsvereinbarung in Bezug auf die strittigen Ansprüche abschliessend auseinandergesetzt sind.
Absicherung während Vergleichsverhandlungen und danach
Wichtig ist, bei länger andauernden Vergleichsverhandlungen immer die laufenden Verjährungsfristen im Auge zu behalten und gegebenenfalls von der Gegenseite einen schriftlichen Verzicht der Verjährungseinrede zu verlangen. Denn, unterbrochen wird die Verjährung erst durch den Abschluss eines Vergleichsvertrags oder die Einleitung eines Betreibungs- oder Gerichtsverfahrens.
Ein Vergleichsvertrag ist vollstreckbar wie jeder andere Vertrag. Enthält der Vergleich eine Zahlungsverpflichtung kann diese bei Nichterfüllung über den Betreibungsweg durchgesetzt werden. In diesem Fall ist es besonders wichtig, dass eine anerkannte Schuld durch eigenhändige oder qualifizierte elektronische Unterschrift bestätigt ist.
Nur damit steht der Weg offen zum sog. Rechtsöffnungsverfahren, das eine effizientere Vollstreckung erlaubt.
Ausserdem sollte man sich die Frage stellen, wie die Erfüllung des Vergleichsvertrag abgesichert werden kann. Dazu kann beispielsweise eine Konventionalstrafe vorgesehen werden, die im Falle des Verzugs zusätzlich zur Grundforderung bezahlt werden muss. Denkbar sind auch andere Sicherheiten, wie Garantien oder Pfandrechte.