Insights
Haften Verwaltungsräte und Geschäftsführer auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen?
Verletzen Verwaltungsräte oder Geschäftsführer ihre Pflichten und verursachen dadurch einen Schaden, können sie dafür haftbar gemacht werden. Nicht jeder unternehmerische Fehlentscheid führt zu einer Haftung. Aber wenn eine Pflichtverletzung vorliegt, reicht grundsätzlich bereits leichte Fahrlässigkeit aus.