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Lohn in Bitcoin nach Schweizer Recht
Grundsätzlich kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass der Lohn nicht in Schweizer Franken, sondern in einer anderen Währung ausbezahlt wird. Inwieweit dies auch für Bitcoin oder andere Kryptowährungen gilt, und welche Risiken damit verbunden sind, ist im Einzelfall zu prüfen.
Der Schweizer Kanton Zug erlaubt neu das Zahlen von Steuern mit Bitcoin oder Ether
Seit Februar 2021 können Steuerrechnungen im Kanton Zug mit Kryptowährungen beglichen werden. Die Kryptodienstleisterin Bitcoin Suisse AG übernimmt die Abwicklung.