Der Schweizer Kanton Zug erlaubt neu das Zahlen von Steuern mit Bitcoin oder Ether
Zug war der erste Schweizer Kanton, in dem Gebühren bei der Einwohnerkontrolle oder beim Handelsregisteramt in Bitcoin bezahlt werden konnten und in Zug erfolgte eine der ersten Sacheinlagegründungen mit Bitcoin in der Schweiz.
Als sogenanntes Crypto-Valley gilt Zug schon seit mehreren Jahren als Zentrum für Blockchain- und Kryptounternehmen.
Seit Februar 2021 können steuerpflichtige Personen im Kanton Zug nun auch ihre Steuern in Bitcoin oder Ether bezahlen.
Die Steuerbegleichung mittels Kryptowährung ist gemäss Finanzdirektion des Kantons Zug sowohl für Gesellschaften als auch für Privatpersonen bis zu einem Forderungsbetrag von CHF 100’000 möglich. Um den Steuerzahlern diese Lösung zur Verfügung zu stellen, bindet die Finanzdirektion die in Zug ansässige Krypto-Finanzdienstleisterin Bitcoin Suisse AG in den Zahlungsprozess ein.
Die Zahlungen in Kryptowährungen erfolgen demnach über Bitcoin Suisse und werden von dieser in Schweizer Franken an die Finanzdirektion weitergeleitet. Das Risiko allfälliger Kursschwankungen will der Kanton demnach nicht übernehmen. Entsprechende Gewinne und Verluste verbleiben bei Bitcoin Suisse. Interessierte sollen sich bei der Finanzdirektion melden und erhalten auf Anfrage einen QR-Code für die Krypto-Überweisung zugestellt.
Ob der Kanton Zug auch der erste sein wird, der eingezogenes Krypto-Vermögen als solches anlegt, bleibt abzuwarten.