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Laut Bundesgericht muss bei der Verwertung beschlagnahmter Krypto-Vermögen die Marktsituation berücksichtigt werden
Sollen beschlagnahmte Vermögenswerte in einem Strafverfahren vorzeitig verwertet werden, müssen die Strafbehörden dafür sorgen, dass die Verwertung in einer Art und Weise erfolgt, die möglichst keine negativen Auswirkungen auf den erzielbaren Erlös hat. Verfügt die Staatsanwaltschaft nicht über die erforderlichen Kenntnisse, muss eine externe Fachperson beigezogen werden.