Insights
Die missbräuchliche Kündigung und ihre Rechtsfolgen
In der Schweiz ist die Kündigung eines Arbeitsvertrags auch ohne besonderen Grund möglich. Bevor man als Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Angestellten auflöst, sollte aber sichergestellt werden, dass die Kündigung einer Missbräuchlichkeit-Prüfung standhält.