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Erwerb von Schweizer Immobilien durch ausländische Staatsangehörige
Der Erwerb von Immobilien durch Personen mit Wohnsitz im Ausland oder ausländisch kontrollierte Unternehmen ist nur sehr beschränkt möglich. Hauptwohnungen für Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung sowie Betriebsstätte-Grundstücke können hingegen auch von Ausländern erworben werden.
Wie macht man sich als Ausländer in der Schweiz selbständig?
EU/EFTA-Staatsangehörige können sich ohne grössere Hürden in der Schweiz selbständig machen. Strengere Voraussetzungen gelten für Angehörige von Drittstaaten. Und zu beachten ist, dass unter Umständen auch Angestellte einer AG oder GmbH als selbständig Erwerbende behandelt werden.