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Update zu Covid-19 und Mietzinsreduktionen: Die ersten Gerichtsentscheide liegen vor
Mangels klarer gesetzlicher Regelung muss im Einzelfall beurteilt werden, ob die Geschäftsmiete wegen Corona-bedingter Betriebseinschränkungen zu reduzieren ist oder nicht. Die Voraussetzungen für eine gerichtliche Vertragsanpassung an veränderte Verhältnisse sind streng und es sind dabei immer die konkreten Umstände zu berücksichtigen.