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Erwerb von Schweizer Immobilien durch ausländische Staatsangehörige
Der Erwerb von Immobilien durch Personen mit Wohnsitz im Ausland oder ausländisch kontrollierte Unternehmen ist nur sehr beschränkt möglich. Hauptwohnungen für Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung sowie Betriebsstätte-Grundstücke können hingegen auch von Ausländern erworben werden.